I. Angaben zum Dienstleistungserbringer
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i.V.m. Anhang 3 zum BFSG gilt für folgende Website der RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, Deutschland (nachfolgend nur „RheinLand“): www.rheinland-versicherungen.de und deren Unterseiten:
www.kinderunfallschutz.dewww.wir-sind-rheinland.de
www.santos.rheinland-versicherungen.de
www.zwilling.rheinland-versicherungen.de
(nachfolgend jeweils die „Website“).
Die RheinLand ist bestrebt, ihre Website in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) barrierefrei zugänglich zu machen.
II. Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 i.V.m. den WCAG vereinbar, soweit das BFSG auf die Website anwendbar ist.
III. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie im Produktbereich der Website. Die Informationen stehen dort in barrierefreier Form. Dort erklären wir, was zu der Durchführung unserer Leistungen erforderlich ist.
Auf der Website bieten wir Ihnen die nachfolgenden Leistungen in barrierefreier Form an:
- Anbahnung eines Verbrauchervertrages (z.B. Beratungstermin vereinbaren)
- Abschluss eines Verbrauchervertrages (z.B. Versicherungsvertrag, oder Bonuswerbeaktionen)
- Vertragsdurchführung (z.B. Schadensmeldung)
- Vertragsabwicklung (z.B. Vertrag kündigen, oder Vertragsdaten ändern)
Online kann ein Versicherungsvertrag gegenwärtig über die Website:
www.kinderunfallschutz.de und www.hundehaftpflicht.rhl.de abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Antragstrecke wird Ihnen das Versicherungs-Produktblatt („IPID“) in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt. Es liefert eine allgemeine Beschreibung zu den angebotenen Versicherungsleistungen.
IV. Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Meldungen gerichtet werden an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
V. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.